Modalitäten zu unseren Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen richten sich natürlich in erster Linie an Mitglieder der Waldjugend, aber auch alle anderen interessierten Personen sind uns herzlich Willkommen. Bei Interesse bitte bei dem Veranstalter selber oder in der Landesgeschäftsstelle melden.
Wir planen alle Veranstaltungen immer nach besten Wissen und Gewissen. Dennoch kann es passieren, dass wir Teilnahmebedingungen spontan anpassen oder im schlimmsten Fall Veranstaltungen absagen müssen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online unter www.waldjugend-hessen.de/termine. Minderjährige bekommen anschließend mit der Bestätigungsmail ein Anmeldeformular. Dieses muss ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben der Veranstaltungsleitung mitgebracht werden.
Jede Anmeldung – auch für Dritte – ist verbindlich. Angemeldete Personen können bis zum Aufenthaltsbeginn durch schriftliche Erklärung (Brief, E-Mail) von der Veranstaltung zurücktreten. Bei Rücktritt berechnen wir ab 2 Tage vorher 100 % des Teilnehmerbeitrages.
Anmeldedatum
Das genannte Datum ist als spätester möglicher Termin zur Anmeldung zu verstehen. Die Einhaltung dieses Termins ist aus organisatorischen Gründen notwendig. Später eingehende Anmeldungen können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden oder der erhöhte Verwaltungsaufwand kann sich auf den Preis auswirken.
Preis
Im genannten Preis sind alle Kosten für Verwaltung, Unterbringung, Materialien und - falls nicht anders angegeben - Verpflegung abgedeckt. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt bar vor Ort oder nach Erhalt einer Rechnung. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen oder ein verkürzter Aufenthalt vermindern nicht den Teilnahmebeitrag. Fahrtkosten werden ggf. nach der Geschäftsordnung erstattet.
Verpflegung/Unterbringung
Bei allen Veranstaltungen mit Vollverpflegung werden die Mahlzeiten selbst zubereitet. Die Unterbringung erfolgt in Hütten oder in Zelten.
Freizeit
Während der Veranstaltung haben die Minderjährigen im Rahmen des Programmes freie Zeit, in der sie selbstständig und ohne direkte Aufsicht unterwegs sind. In Kleingruppen von mind. 3 Personen dürfen sie ohne Betreuung auch das Grundstück verlassen. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Anordnungen der Verantwortlichen sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind von der Veranstaltung abzuholen. Die Aufsichtspflicht der Veranstaltungsleitung endet in diesem Falle zum Zeitpunkt der Abreise.
Fotos
Das Einverständnis zur Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial wird bei der Anmeldung abgefragt.
Vorlage erweitertes Führungszeugnis
Personen über 16 Jahren müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen. Anderenfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. Dies trifft auch auf 15jährige mit Leitungsfunktion oder Amt zu. Mehr Informationen dazu hier.
Gesundheit
Eine Teilnahme mit ansteckenden Krankheiten ist nicht gestattet. Die Leiter sind in keiner Weise medizinisch ausgebildet.
Haftung
Die DWJ Hessen haftet für Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DWJ Hessen oder eines Leiters.