Kindeswohl & Prävention

Ein großes Thema in der Waldjugend ist das „Kindeswohl“. In der aktuellen Diskussion um die Gefährdung des Wohls von Kindern und sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen sind alle Vereine aufgerufen, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden. 

Wir haben verschiedene, langfristige Maßnahmen entwickelt, um Gefährdungen des Kindeswohls zu minimieren. Dazu gehören die Sensibilisierung zu einer entsprechenden Haltung von Wertschätzung, Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber jedem Kind und Jugendlichen, die Qualifizierung haupt- und ehrenamtlich Tätiger, die Entwicklung von Leitlinien, aber auch die Stärkung der Kinder und Jugendlichen in der Kunst des NEIN-Sagens.

Neben einer Lerneinheit im Gruppenleiterlehrgang und jährlich stattfinden Seminaren zum Thema „Kindesschutz in der Waldjugend“ in Nord-und Südhessen, gibt es nun ein drittes Standbein: das „Präventions-und Interventionskonzept zum Schutz des Kindeswohls“. Es wurde im März 2017 vom Thing beschlossen.

Gefährdungen des Kindeswohls haben bei uns keinen Platz!

Unser Präventionskonzept!


Ansprechpartner

Bei allen Fragen rund um Prävention oder Kindeswohl kannst du dich grundsätzlich an die Jugendbildungsreferentinnen Marie Zarah Freisinger und Eva Lubnau wenden. Du erreichst sie unter jubiref@waldjugend-hessen.de.

Wenn du einen Verdacht hast, seltsame Beobachtungen machst oder einfach nur ein ungutes Gefühl besprechen möchtest, dann kannst du dich an folgende Personen wenden:

  • Franziska Zwergel (franzi@waldjugend-hessen.de)
  • Emil Wilhelmi (emil@waldjugend-hessen.de)
  • Nina Busch (nina@waldjugend-hessen.de)
  • Marie Freisinger (mie@waldjugend-hessen.de)
  • Alejandra Dietz (ad@waldjugend-hessen.de)
  • Eric Ellenberger (eric@waldjugend-hessen.de)
  • Manuel Cichos (manuel.cichos@waldjugend.de)
  • Oder alle gemeinsam: kontakt-kiwo@waldjugend-hessen.de








Leitlinien

Die Deutsche Waldjugend lebt vom vertrauensvollen Umgang ihrer Mitglieder mit- und untereinander. Der Landesverband Hessen hat Leitlinien für die Gruppenarbeit entwickelt, die die Werte und Normen in der Waldjugend und die gegenseitige Verantwortung verdeutlichen. Darin werden die Achtung der Selbstbestimmung und andere Rechte der Waldläufer bewusst gemacht. Deshalb gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen bei uns folgende Leitlinien für Gruppenstunden, Lager und sonstige Veranstaltungen.


Jeder ist willkommen!

Wir sind offen für jeden, gleich welcher kulturellen oder religiösen Herkunft, unabhängig von persönlichen Meinungen und Eigenheiten.

Alle Veranstaltungen sind offizielle Angebote.

Sie sind grundsätzlich offen für alle Mitglieder der jeweiligen Horte/des Horstes oder des Landesverbandes. Gegebenenfalls gelten Altersbeschränkungen. Alle Termine werden im Vorfeld bekannt gemacht.

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ist freiwillig.

Niemand wird gezwungen, an unseren Veranstaltungen oder Angeboten teilzunehmen. Sinnvolle und unseren satzungsgemäßen Aufgaben gerecht werdende Waldjugendarbeit ist jedoch nur möglich, wenn alle vereint anpacken.

Jeder ist für sich und die Gruppe verantwortlich.

Alle sind wichtig und leisten ihren Beitrag zum Gelingen der Aktivitäten. Diese Verantwortung soll jeder ernst nehmen und sich einbringen, so gut er kann. Das bedeutet auch, zum Wohl der ganzen Gruppe Dienste zu übernehmen, die mitunter unangenehm sein können, z.B. Spülen, Reinigung der Sanitäranlagen etc. Solche Aufgaben freiwillig zu übernehmen, ist ein Gebot der Fairness. Wir sind uns unserer Vorbildfunktion untereinander bewusst und nehmen diese ernst.

Ein fairer und respektvoller Umgang miteinander ist uns wichtig.

Wir handeln fair und respektvoll nach bestem Wissen und Gewissen. Jeder achtet auf das eigene Verhalten und macht darauf aufmerksam, wenn andere unfair oder abwertend behandelt werden. Generell gilt: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg‘ auch keinem anderen zu.“ (Zitat nach Kant) Gruppenleiter und sonstige Verantwortliche dürfen einzelne Gruppenmitglieder nicht bewusst bevorzugen.

Jeder darf seine Meinung sagen und mitbestimmen.

Auch Kinder und Jugendliche werden so oft wie möglich und altersangemessen in Entscheidungsprozesse eingebunden. Entscheidungen müssen nachvollziehbar und erklärbar sein.

Die persönlichen Grenzen eines jeden werden geachtet.

Jeder hat das Recht, "Nein" zu sagen. Niemand muss etwas mitmachen, was ihm unangenehm ist. In diesem Fall stehen das Wohl und - situationsabhängig - die Sicherheit der ganzen Gruppe im Vordergrund. Die Aufsichtspflicht muss gewährleistet sein, sodass im Zweifelsfall die betreffende Person die Gruppe zwar begleiten, jedoch nicht aktiv an der Aktion teilnehmen muss.

Die Privat- und Intimsphäre jedes Einzelnen wird geachtet.

Jeder muss die Möglichkeit haben, sich allein zurückzuziehen, um z.B. allein zu duschen oder sich unbeobachtet umzuziehen. Niemand darf gegen seinen Willen umarmt, gestreichelt, massiert, geküsst oder anderweitig berührt werden. Rückzugsreaktionen auf bewusste oder zufällige Berührungen werden wahrgenommen und respektiert, auch wenn es sich um alltägliche oder unvermeidbare Berührungen handelt, z.B. Hilfestellung beim Werken. Jeder hat das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob er fotografiert oder gefilmt werden will.

Ich kann und darf mich jemandem anvertrauen.

Jeder hat das Recht, mit einer Person seines Vertrauens offen über Dinge zu sprechen, die ihn belasten oder ihm auffällig erscheinen. Das ist kein Vertrauensbruch und kein Verrat.

Wir beschützen uns gegenseitig!

Wir achten darauf, dass alle Waldläufer vor körperlichen und seelischen Gefährdungen und Schäden bewahrt werden. Unsere Gruppenleiter, Betreuer und sonstigen Verantwortlichen achten insbesondere auf Anzeichen von Kindeswohlgefährdung.




Wie werden bei uns Führungszeugnisse eingesehen?

Seit 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Dieses schließt einschlägig Vorbestrafte präventiv von Tätigkeiten im Kinder- und Jugendnahen Bereich aus, damit sie kein Näheverhältnis zu den Kindern und Jugendlichen unseres Vereins aufbauen und ausnutzen können. Dies regelt das Gesetz durch eine Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis. 

Bist du in deinem Horst für die Einsicht zuständig, so findest du alles wichtige inkl. dem Thingbeschluss von 2019 hier. Alle Fragen rund um die Einsicht von Führungszeugnissen kannst du an kiwo@waldjugend-hessen.de stellen. Unter dieser E-Mail Adresse erreichst du die Dokumentationsbeauftragten Nina Busch und Eric Ellenberger. Die Unterlagen zur Einsicht findest du in diesem Ordner:

Unterlagen zur Einsicht